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   VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14.TR   

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https://dejure.org/2014,2720
VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14.TR (https://dejure.org/2014,2720)
VG Trier, Entscheidung vom 26.02.2014 - 1 L 376/14.TR (https://dejure.org/2014,2720)
VG Trier, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 1 L 376/14.TR (https://dejure.org/2014,2720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 PolG RP, § 7 PolG RP, § 9 PolG RP, § 43 PolG RP, § 80 Abs 5 VwGO
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot des Mitführens und Verzehrens von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit; Glasverbot im Kölner Karneval

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Glasverbot in Trier

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befürchtete Ausschreitungen am "Weiberdonnerstag" - oder: die Abwehr von Karneval durch Allgemeinverfügungen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Alkohol- und Glasverbot in Teilen der Stadt Trier an Weiberdonnerstag wirksam

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 2375/10

    Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig

    Auszug aus VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14
    Daher ist das Mittel der Allgemeinverfügung noch solange zulässig, wie die Antragsgegnerin hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Wiederholung darstellen kann (für ein Glasverbot im Kölner Karneval ebenso: OVG Münster U.v. 09.02.2012 -5 A 2375/10-).
  • VG Osnabrück, 11.02.2010 - 6 B 9/10

    Allgemeinverfügung gegen öffentlichen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14
    Durch eine solche Verfügung dürfen konkrete Gefahren abgewehrt werden, die von einem, auch nach räumlichen Kriterien festgelegten, bestimmbaren Personenkreis ausgehen (konkret-generelle Gefahr), während abstrakt-generelle Gefahren nur mit dem Mittel der Gefahrenabwehrverordnung gemäß § 43 POG bekämpft werden dürfen (OVG Bremen B.v. 21.10.2011 -1 B 162/11-; VG Osnabrück B.v. 11.02.2010 -6 B 9/10-).
  • OVG Bremen, 21.10.2011 - 1 B 162/11

    OVG beanstandet Dauer des "Kuttenverbots" für die östliche Bahnhofsvorstadt -

    Auszug aus VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14
    Durch eine solche Verfügung dürfen konkrete Gefahren abgewehrt werden, die von einem, auch nach räumlichen Kriterien festgelegten, bestimmbaren Personenkreis ausgehen (konkret-generelle Gefahr), während abstrakt-generelle Gefahren nur mit dem Mittel der Gefahrenabwehrverordnung gemäß § 43 POG bekämpft werden dürfen (OVG Bremen B.v. 21.10.2011 -1 B 162/11-; VG Osnabrück B.v. 11.02.2010 -6 B 9/10-).
  • VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11

    Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den

    Auszug aus VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14
    Sicherlich sind die betroffenen Verhaltensweisen des Mitführens und Verzehrens von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit nicht an sich regelmäßig und typischerweise gefahrenauslösend (VG Karlsruhe B.v. 25.08.2011 - 6 K 2261/11-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 7 C 10749/12

    Normenkontrollantrag gegen "Schnapsverbot" auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012

    Auszug aus VG Trier, 26.02.2014 - 1 L 376/14
    Auf der anderen Seite ist die Einschränkung für den Antragsteller an den Grundrechten gemessen gering (vgl. hierzu OVG Koblenz U.v. 6.12.2012 -7 C 10749/12-), sein Hauptinteresse, auf dem Hauptmarkt aus mitgebrachten Glasbehältnissen Sekt zu trinken, aber jedenfalls durch die Allgemeinverfügung im Schwerpunkt des Verhaltens zu Recht untersagt.
  • VG Düsseldorf, 05.06.2023 - 18 L 896/23

    Per Allgemeinverfügung angeordnetes Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt

    Anders als etwa im Falle des per Allgemeinverfügung angeordneten Verbots des Mitführens von Glasbehältern im Straßenkarneval, vgl. VG Köln, Urteil vom 16. September 2010 - 20 K 441/10 -, juris, Rn. 18, sowie nachfolgend OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 2012 - 5 A 2375/10 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 L 376/14.TR -, BeckRS 2014, 47862, im Falle eines durch Allgemeinverfügung ausgesprochenen Glasverbots bei einem Schützenfest, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2013 - 18 K 6433/12 -, juris, oder eines per Allgemeinverfügung angeordneten allgemeinen Alkoholverbots in den Regionalzügen zwischen Rostock und Dortmund anlässlich eines Fußballspiels, vgl. VG Schleswig, Urteil vom 08. April 2014 - 3 A 192/13 -, juris, bei denen es aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls in einem zeitlich und räumlich eng abgegrenzten Bereich zu einer gegenüber dem restlichen Jahr gesteigerten Gefahrenlage, etwa im Falle des Glasmitführungsverbots durch erhöhtes Glasaufkommen, kommt, das im Vergleich zu der im restlichen Jahr bestehenden (nur) abstrakten Gefahr zusätzlich eine konkrete (Verletzungs-)Gefahr für die Teilnehmer begründet, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1961 - I C 54.57 -, juris, Rn. 41 ff., das die durch Endiviensalat ausgelöste Typhusepidemie als ausreichenden konkreten Anlass für ein Endiviensalatverkaufsverbot per Allgemeinverfügung angesehen hat; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris, Rn. 54, das die weltweite Covid-19-Pandemie als ausreichenden Anlass für einen konkreten Regelungsgrund durch Allgemeinverfügung ansieht, ist vorliegend nichts dafür dargetan oder sonst ersichtlich, dass in dem hier in Rede stehenden räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ein konkreter Anlass für eine über die ortsrechtliche Regelung des § 2 Abs. 5 Nr. 5 OBV hinausgehende Regelung wegen einer dort bestehenden konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
  • VG Neustadt, 05.10.2018 - 5 L 1338/18

    Demonstrationsauflagen in Kandel rechtens

    Zwar mag das Mitführen und der Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit nicht an sich regelmäßig und typischerweise gefahrenauslösend sein (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 08. Juni 2018 - 2 E 862/18 Me -, juris; VG Trier, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 L 376/14.TR -, Rn. 10, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 K 2068/13 -, Rn. 12, juris).
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